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Wirtschaftsrecht > Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht.

Das Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernbereichen des wirtschaftsrechtlichen Beratungsspektrums und greift bei Unternehmen aller Branchen, vom Mittelstand bis zum Konzern. Als Firmen-Jurist mit langjähriger Erfahrung berate ich meine Mandanten in folgenden Angelegenheiten:

Schwerpunkte des Gesellschaftsrechts

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG
  • Partnerschafts-Gesellschaft
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Arbeitsgemeinschaft
  • Stille Gesellschaft oder Verein
  • Haftungsfragen
  • Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
  • Gesellschafter- und Aufsichtsrats-Beschlüsse
  • Begleitung vor, während und nach der Due Dilligence