Sie benötigen Rechtsberatung?
Ein Anruf genügt, ich komme vorbei!

Telefon 0049 8238 967814

oder Mail an:  info@jur-extern.de

Wissenswertes

Anmeldung einer Marke

Sie wollen das Logo Ihres Unternehmens für Ihre Produkte oder Dienstleistungen schützen, um sich von Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden? Dies ist sinnvoll, wenn Sie erreichen wollen, dass Ihr Unternehmen und Ihre Leistungen wiedererkannt oder gegen Nachahmung geschützt werden sollen.

weiter lesen »

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung ist zulässig. Sie dürfen Ihre Waren und Dienstleistungen denen Ihrer Konkurrenten gegenüberstellen. Allerdings müssen Sie ein paar Regeln beachten. Es dürfen nur wesentliche und typische Eigenschaften gegenübergestellt werden. Oft bedeutet dies eine riskante Gratwanderung. Hier ist es unerlässlich, sich bereits vor Veröffentlichung der Werbung rechtlich abzusichern.

weiter lesen »

Marken/Internet > Abmahnungen

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen

Plötzlich erhalten Sie eine Abmahnung von der Konkurrenz. Sie sollen eine schriftliche Erklärung abgeben, in der Sie zusagen, ab sofort etwas zu unterlassen, z. B. mit einer bestimmten Aussage nicht mehr zu werben, eine Erfindung nicht mehr zu nutzen oder ein bestimmtes Bild nicht mehr zu verwenden. Falls Sie eine einmal gegebene Zusage nicht einhalten, droht eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro. Viele Fragen tun sich auf:

Müssen Sie die geforderte Unterlassungerklärung abgeben? Dürfen Sie über den Inhalt oder die Vertragsstrafe verhandeln? Kann eine abweichende Erklärung abgegeben werden und wer trägt die Rechtsanwalts-Kosten der Gegenseite für diese Abmahnung?

 

Vor allem ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die bei weitem schlechteste Alternative ist, überhaupt nicht zu reagieren. Die Gegenseite könnte nämlich eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, die genau das verbietet, was in der Abmahnung steht. Dies kann sogar passieren, wenn die Gegenseite hierauf keinen Anspruch hat.

 

Eine Einstweilige Verfügung ist aus mehreren Gesichtspunkten gefährlich:
Es wird quasi ein Schnell-Verfahren durchgeführt, in dem, vereinfacht ausgedrückt, der Vortrag der Gegenseite nur auf Plausibiltät geprüft wird. Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Es kann also vorkommen, dass eine Entscheidung ergeht, ohne selbst die Möglichkeit zu haben, seinen eigenen Standpunkt vorzutragen.

 

Ein Einstweilige Verfügung muss sofort beachtet werden. Dass hiergegen selbstverständlich Rechtmittel möglich sind, hilft zunächst nicht. Das Rechtsmittel-Verfahren kann sich über viele Monate hinziehen und bereits während dieser Zeit darf man, z. B. das Produkt, von dem die angebliche Rechtsverletzung ausgeht, nicht vertreiben, ggf. müssen schon im Markt befindliche Exemplare zurückgerufen werden. Selbst wenn sich später herausstellt, dass die gerichtliche Entscheidung falsch war und man eventuell einen Schadensersatz-Anspruch gegen die Gegenseite hat, ist das kaum ein Trost. Hier muss dann nachgewiesen werden, dass der erlittene Schaden tatsächlich auf der falschen Entscheidung beruht. Dies ist häufig sehr schwierig. Aus diesen Gründen sollte bereits bei Vorliegen einer Abmahnung das rechtliche Risiko äußerst kritisch bewertet und geeignete Schritte eingeleitet werden.