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Wissenswertes

Anstellungsverträge

Anstellungsverträge können mündlich geschlossen werden. Zur Sicherheit ist es ratsam die wesentlichen Bedingungen schriftlich festzuhalten und vom Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Erfüllt der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht, ist der mündlich geschlossene Anstellungsvertrag dennoch wirksam.

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Arbeitsrecht > Arbeitszeugnisse

Die Zeugnissprache: ein Geheim-Code?

Die Rechtsprechung hat entschieden, dass Zeugnisse wahr und wohlwollend formuliert sein müssen. Das führt in der Paxis dazu, dass Zeugnisse häufig umständlich formuliert sind und dann falsch interpretiert werden - sowohl vom zukünftigen Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer.

Folgende Fomulierungen werden lange nicht so gut beurteilt, wie sie klingen:

"Sein / Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern war höflich und tadellos",

"Sein / Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartner war einwandfrei",

"Sie / Er hat die ihr / ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt",

Eine Mischung aus unterschiedlichen Notenstufen ist ebenfalls schlecht. Oft werden auch notwendige Bestandteile eines Zeugnisses einfach weggelassen, um eine bestimmte "Aussage" zu treffen. Entscheidend ist der Gesamteindruck, den ein Zeugnis hervorruft – hier liegt häufig vieles im Argen.